Sie befinden sich hier:

Home > Gemeinde > News

Information an die Inhaber von Invalidenparkscheinen

Information an die Inhaber von Invalidenparkscheinen

Mit dem Urteil Nr. 21271/2009 hat der Kassationsgerichtshof festgelegt, dass die Inhaber von Invalidenparkscheinen nicht befugt sind, die Fahrzeuge unentgeltlich auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen (blau eingezeichnete Stellplätze) abzustellen. Die restlichen Richtlinien bleiben unverändert.

Die betroffenden BürgerInnen werden ersucht diese neue Regelung einzuhalten.

18.02.2010