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Tourismusverein Kaltern am See, Helmuth Rier
Die Gemeindeverwaltung von Kaltern, beabsichtigt eine provisorische Rangordnung für die Bauernmarktsaison 2025 zu erstellen, damit gegebenenfalls leere Standplätze aufgefüllt werden können.
Abgabetermin der Gesuche: innerhalb 31. Jänner 2025, 12.00 Uhr,
Die Rangordnung hat eine Gültigkeit bis zum 31.12.2025.
Bei Fragen: Lizenzbüro 0471-968820
Die Rangordnung wird mit nachfolgenden Kriterien wie folgt erstellt (Max 200 Punkte).
Bei Punktegleichheit wird jener Betrieb vorgezogen, der im Handelsregister länger eingetragen ist.
1. Verkauf von Bioprodukten die von einem zertifizierten Verband kontrolliert werden Punkte 40
2. Lokale Produkte - Entfernung zur TWE (laut LAFIS) gemessen vom Bauernmarkt aus (max. 50 Punkte)
0 km – 09 km Punkte 50
10 km – 19 km Punkte 25
über 20 km Punkte 0
3. Produktpalette laut DIA-Meldung (max. Punkte 80)
Die Waren müssen in genügenden Mengen vorhanden sein
Obst, Gemüse und Kräuter und daraus verarbeitete Produkte Punkte 40
Getreide und Brot und daraus verarbeitete Produkte Punkte 40
Honigprodukte Punkte 30
nicht Lebensmittel Punkte 20
Milchprodukte (Joghurt und Käse) Punkte 15
Fleischprodukte (Wurst und Speckwaren) Punkte 10
Weinprodukte Punkte 10
______________ Punkte __
4. Bewerber die auf keinen anderen Bauernmarkt bereits vertreten sind. Punkte 30
Die Gemeindereferentin
Gertraud Morandell Bernard
Ansuchen für provisorischen Standplatz (147 KB) - .PDF
10.12.2024