Wenn man die Gemeindeimmobiliensteuer nicht rechtzeitig bezahlt, kann man das mittels "freiwilliger Berichtigung" nachholen. Dabei muss man je nach Verspätung eine zusätzliche Strafe zahlen – je später, desto höher. Es gibt auch verschiedene Zinssätze je nach Jahr, die zusätzlich zur Strafe zu bezahlen sind.