GIS - Verspätete Einzahlung - Freiwillige Berichtigung

Freiwillige Nachzahlung der Gemeindeimmobiliensteuer mit gestaffelten Strafen und gesetzlichen Zinsen.

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Beschreibung

Wenn man die Gemeindeimmobiliensteuer nicht rechtzeitig bezahlt, kann man das mittels "freiwilliger Berichtigung" nachholen. Dabei muss man je nach Verspätung eine zusätzliche Strafe zahlen – je später, desto höher. Es gibt auch verschiedene Zinssätze je nach Jahr, die zusätzlich zur Strafe zu bezahlen sind.

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20.11.2015

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Zuletzt aktualisiert: 14.01.2026, 08:49 Uhr