Ansuchen Bauwasser

Der Antrag um Lieferung von Bauwasser muss vollständig ausgefüllt und unterzeichnet eingereicht werden. Es ist eine Kaution auf das Schatzamtskonto der Gemeinde zu hinterlegen. Die Rückgabe erfolgt nach Abschluss der Arbeiten und Ablesung des Zählers.

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Beschreibung

Der Antrag auf Lieferung von Bauwasser gemäß Artikel 17 der Verordnung über den öffentlichen Trinkwasserdienst muss vollständig ausgefüllt und unterzeichnet eingereicht werden. Antragsteller müssen eine Kaution auf das Konto der Gemeinde überweisen. Die Rückgabe der Kaution erfolgt nach Abschluss der Bauarbeiten, mit Ablesung des Zählers und schriftlicher Mitteilung des Zählerstandes an das Steueramt der Gemeinde. Der Zähler muss ebenfalls zurückgegeben werden. Die genaue Abwicklung wird in Übereinstimmung mit dem Verantwortlichen des Trinkwasserdienstes erfolgen.

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Steuerwesen

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15.04.2025

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Zuletzt aktualisiert: 28.01.2026, 11:29 Uhr

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