Gastgewerbliche Betriebe - Antrag um Erhöhung

Die Verordnung regelt die Zuweisung von Gästebetten in Kaltern basierend auf Kontingenten und Kriterien.

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Beschreibung

Diese Gemeindeverordnung der Marktgemeinde Kaltern legt die Kriterien und Modalitäten für die Zuweisung von Gästebetten fest, sowohl aus dem allgemeinen Gästebettenkontingent als auch aus einem Vorschusskontingent. Die Zuweisung erfolgt unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren wie der Kategorie des Betriebs, der Infrastruktur und der Erreichbarkeit, wobei eine Höchstgrenze von 150 Betten pro Betrieb gilt. Anträge für Gästebetten können jährlich vom 7. bis 31. Januar eingereicht werden und werden nach zeitlichem Eingang bearbeitet.

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Veröffentlichungsdatum

27.02.2023

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Zuletzt aktualisiert: 03.07.2025, 14:59 Uhr

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