Marktgemeinde Kaltern

an der Weinstraße

Ermäßigung der Stromgebühren

 

Alle Haushaltskunden mit einem ISEE-Einkommen kleiner oder gleich 8.107,50 Euro und einem Strom- bzw. Gasvertrag in der Erstwohnung haben Anrecht auf Ermäßigung der Strom- bzw. Gasgebühren. Bei Familien mit vier oder mehr zu Lasten lebenden Kindern wurde der ISEE-Wert auf 20.000,00 Euro angehoben.

Mit Wirkung 01.01.2021 wird die Ermäßigung der Strom- bzw. Gasgebühren bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit bei Erstellung der ISEE-Bescheinigung automatisch zuerkannt.

Anspruch besteht auch – unabhängig von der wirtschaftlichen Bedürftigkeit -, wenn der Haushaltskunde oder dessen Familienmitglied aus gesundheitlichen Gründen auf elektrisch betriebene, medizinisch-therapeutische Geräte mit lebenserhaltender Funktion angewiesen ist. Dieser Antrag kann im Meldeamt der Gemeinde gestellt werden. Dazu werden folgende Unterlagen benötigt: 

  • Bescheinigung des zuständigen Sanitätsbetriebes

  • die letzte Strom- bzw. Gasrechnung

  • Kopie der Identitätskarte des Antragstellers

 Weitere Informationen sind auf den folgenden Internetseiten abrufbar:

www.arera.it/it/bonus_sociale.htm

www.arera.it/it/bonus_gas.htm

Zuständig